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Hallo zusammen,
ich hoffe das es hier richtig steht ansonsten bitte verschieben!
Also, ich habe folgendes Problem:
Ich hatte ein Vorstellungsgespräch inder Schweiz und da es nicht gerade um die nächste Ecke ist habe ich mir einen Antrag auf Reisekosten geholt. Auf dem Amt wurde mir gesagt das Auslandsfahrten nicht komplett bezahlt werden, max. nur bis zur Grenze und den Rest mußt selber aufbringen.
Am vorletzten WE war ich dann in der Schweiz hab am darauffolgenden Montag mein Antrag abgegeben und eine Ablehnung erhalten mit der Begründung:
"Sonstige weitere Leistungen gem. §16 SGB II sind Kann-Leistungen, es besteht kein Rechtsanspruch.
Reisekosten ins Ausland können über sonstige weitere Leistungen nur übernommen werden, wenn Ihnen zuvor ein Vermittlungsvorschlag durch den Leistungsträger SGBII (ARGE LK BTF) unterbreitet worden ist."
Ich habe mir die Stelle selber gesucht (Eigendbemühen) mich verschuldet (nur mit Hartz IV kommst niemals in die Schweiz)und bin dann hingefahren, als mir eben gesagt wurde das es EGAL ist ob selber gesucht oder bekommen!!!
Jetzt ist dort Widerspruch zulässig, lohnt sich das und wie formuliere ich am besten so ein Schreiben?
MFG Sepharim
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