Hallo Gemeinde
habe folgendendes Problem heute im Briefkasten gehabt:
Anhörung gemäß $24 Sozialgesetzbuch X (SGB X)bezüglich der unangemessenen Unterkunftskosten.
Zur Wohnung Familie: 4 Personen 2 Erwachsene 2 Kinder, Wohnung Grundfläche 72 m² Kaltmiete 550.- Euro, nebenkosten Heizung 30.- (habe zusätzlich ein Kamin )

. Uns wurde per Bescheid von 07.12.2004 die Miete in voller Höhe (550.- Kalt + 68.- Heizung) anerkannt. Heute kam dann plötzlich und völlig unerwartet ein Brief vom Amt, wo uns mitgeteitl wurde, das die Miete zu Hoch sein, und wir haben jetzt bis zum 01.09.2006 Zeit uns um einen anderen Wohnraum zu kümmern, dieser natürlich günstiger sein soll. Falls ich nicht bis zum 15.07.2006 keine Nachweise erbringe, wird ab dem 01.09.2006 nur eine Höhe von 503,86 Euro übernommen.
Jetzt meine Fragen:
Ist dieser bescheid rechtens??? (is ja immerhin 16 Monate gutgegangen)
Wowie kann ich herausfinden, wie hoch die
angemessenen Aufwenden sein dürfen(Wohnort Kreis Lauenburg/Elbe Schleswig Holstein)
Habe hier im Forum vor ca. 4 Wochen gelesen, das es bei einigen Gerichten Urteile gibt wonach die ARGE auch die Kosten für Wasser und Renovierung übernehmen muss, leider kein Urteil in unserem Bundesland, kann ich damit irgendwas erreichen?
Wie ist es falls wir wirklich gezwungen werden umzuziehen, meine Frau und ich sind beide Körperlich eingeschränkt (Ich habe einen GDB von 55% meine Frau von 30 %) wir können also den Umzug/Renowierung auf keinen Fall selber durchführen.
Wer kommt für die Kosten Renowierung auf???
Freue mich über die Anregungen die Ich hoffentlich hier bekommen.
PS: habe Morgen um 10.00 Uhr einen Termin bei der leiterin der ARGE gemacht, um die Problematik durchzusprechen.