Hallo Franky,
gerne helfen wir dir bei diesem Problem welches bestimmt noch viele User haben werden, weiter.
Bei einem Bescheid welcher nicht korrekt ist gilt folgende Grundregel:
Sofort Widerspruch einlegen !
Was die Tante vom Amt sagt, wer will das letztlich wissen ? Die Vergangenheit hat gezeigt das die viel und eigentlich nicht sagen ... Konkret ist es so das man am besten Widerspruch einlegt, denn wenn du wartest bis ein neuerlicher Bescheid ergeht, ist eine mögliche Widerspruchsfrist verstrichen und einen neuen Bescheid hast du vermutlich nicht.
Kommt ein Bescheid ... ist es gut ... allerdings erst einmal Widerspruch einlegen.
Hoffe ich habe dir mit diesem Beitrag ein wenig helfen können.
Wir stehen dir allerdings gerne unter:
Telefonische Hilfe zum Ortstarif (12 Cent/Min.) an der Arbeitslosen Info Line:
01 80 / 52 27 11 75 13
auch gerne zur Seite.
Liebe Grüße
Sabrina