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Antrag Instandhaltungskosten vor 6 Jahren, 4 Monaten
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hallo an alle hier im forum
ich bin rentner und lebe mit meiner lebenspartnerin in einem haus. ich bin 38 jahre jung und meine zwei nicht biologischen kinder im alter von 13 und 18 jahre leben auch noch bei uns.
nun haben wir ein problem mit unserem heizofen denn er ist so defekt das er nicht mehr die leistung bringt das es ein neuer werden müsste.
ein neuer würde um die 500,-€ kosten.
nun stelle ich hier im forum die frage wer hat damit schon erfahrungen gemacht und hat einen antrag beim AA gestellt auf instandhaltungskosten bzw. reperaturkosten
einen solchen notwendigen heizgerätes ?
ich bitte um viele antworten und ratschläge von euch allen die diesen beitrag lesen und macht weiter so wie bisher und einen schönen tag allen die hier in forum reg. sind
danke matthias
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Re: Antrag Instandhaltungskosten vor 6 Jahren, 4 Monaten
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hi matt............
liegt eine dringende, unabweisbare Notlage vor die Dinge betrifft, die von der Regelleistung umfasst sind, dann muss der Leiustungsträger zur Bedarfsdeckung ein Darlehen gewähren. Dies soll bis zu 10 % der Summe aller Regelleistungen der Mitglieder der BG monatlich getilgt werden. Bis zu meint, wenn nicht zumutbar, dann auch 1 % oder gar nicht.
Tilgungen sind in Verbindung mit § 44 SGB II auf i. d.R. ein Jahr zu beschränken.
antrag abgeben und bei einer ablehnung dieses einfügen!!!!!
gruß manu
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manu
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Re: Antrag Instandhaltungskosten vor 6 Jahren, 4 Monaten
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hallo
danke erst mal für die antwort aber leider habe ich nur ,, bahnhof verstanden ich bitte noch mal um eine nähere erklärung oder besser wie soll meine partnerin den antrag stellen ?
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Re: Antrag Instandhaltungskosten vor 6 Jahren, 4 Monaten
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hi matt..........
also........... reperaturen sind in der RL enthalten und wenn eine unabweisbare notlage vorhanden ist, in deinem fall............ dann muss die AA ein darlehen gewähren!!!!
natürlich wird sich die AA erst einmal von ihrer verantwortung abziehen........ dann ist es in diesem falle notwendig einen "widerspruch" zu schreiben.......... mit einer fristsetzung von ca 2 wochen.. sollten die sich immer noch nicht mucksen oder abermals ein ablehnungsbescheid schicken......... gericht-beratungsschein-anwalt!!!!!
nehme zum anwalt ggf. (rate ich dir) alle einkommensrelevanten unterlagen mit!!!!ein guter fachanwalt für sozialrecht kennt sich da aus!!!!
wer den antrag bei der AA gestellt hat der muß das alles in angriff nehmen.
gruß manu
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manu
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