Hallo
ich habe mal eine Frage zum Thema Sozialgericht. Hier erstmal die Vorgeschichte: Im April 2005 bin ich berufsbedingt nach Frankfurt Main umgezogen. Zuvor war ich einige Zeit arbeitslos. In meinem alten Wohnort (der 400 km entfernt liegt) hatte ich mit meinem Vermieter vereinbart, für April nocheinmal die Miete zu zahlen. Dafür verzichtete er auf die gesetzliche Kündigungsfrist. Am 1.4. bin ich nach Frankfurt umgezogen und gab meine alte Wohnung auf. Ich habe einen Antrag auf die sogenannte Trennungskostenbeihilfe gestellt, die das Arbeitsamt ja bezahlt für eine doppelte Haushaltsführung. Diese hatte ich zwar nicht, weil ich meine alte Wohnung aufgab und parralel umgezogen bin. Also ich habe meinen Hauptwohnsitz am 1.4 nach FFM verlegt. Im September bekam ich einen Brief von dieser A....behörde, in dem man mir mitteilte, daß man mir für einen Monat keine Miete zahlen könne, sprich daß mein Antrag auf Trennungskostenbeihilfe abgelehnt ist. Natürlich habe ich Widerspruch eingelegt, mit dem Hinweis, daß es ja paradox ist, daß man sich ein halbes Jahr 2 Wohnungen leisten kann (denn eine zahlt ja das Amt). Derjenige, der dem Steuerzahler kosten sparen will, wird dabei noch veralbert. Wiegesagt, es geht mir um eine Monatsmiete. Was wäre denn gewesen, wenn mein alter Vermieter auf die Kündigungsfrist bestanden hätte? Ich erwäge nun vor dem Sozialgericht zu klagen.
Kann mir jemand sagen, wie ich dabei vorgehen muß?
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.
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