Hallo Heike,
wieder treffen wir uns .....
Zu deinem Beitrag:
Leider ist es so das deine Befreiung erst ab Antragstellung und Eingang bei der GEZ in Kraft tritt.
Sämtliche Gebühren vor Antragstellung müssen bezahlt werden, dabei ist denen völlig egal ob du Sozialhilfe,ALG bekommen hast oder unter der Brücke geschlafen hast.
Leider ist dies so.
Ich kenne einige Sozialhilfeempfänger die nicht beraten wurden von ihrem Sachbearbeiter und nun die Schulden der letzten Jahre abnhängen haben.
Ich habe die Gesetze nicht gemacht ....
Hoffe auch dieses mal Dir geholfen zu haben .... nun vielleicht nicht wirklich .... Vorschriften sind eben Vorschriften.
Bis bald
Liebe Grüße
Sabrina