Hi,
es ist immer schwer den genauen Sachverhalt zu beurteilen wenn man ihn nicht kennt.
In deinem Fall rate ich dir dich an eine Beratungsstelle zu wenden.Die arbeiten kostenlos.
Selbst wenn du zu Recht Leistungen zurückzahlen musst, kannst du das in Raten machen. Zunächst aber sollte versucht werden, gegen diese Bescheide vorzugehen.
Hier findest du eine Beratungsstelle in deiner Nähe:
www.my-sozialberatung.de/adressen
Bitte beachte die Widerspruchsfrist von 4 Wochen ab Eingang der Bescheide. Möglichst umgehend einen Beratungstermin vereinbaren.
Sollte das nicht innerhalb von 4 Wochen klappen, kannst du, um die Frist zu wahren, einen formlosen Widerspruch einlegen.
Bitte per Einschreiben mit Rückschein oder selbst abgeben und eine Empfangsbestätigung verlangen. Es reicht auch aus mit einen Zeugen den Widerspruch in den Hausbriefkasten der Arge zu werfen.
Der formlose Widerspruch könnt wie folgt lauten:
"Hiermit lege ich gegen die Bescheide vom .... BG-Nr:.... und Aktenzeichen: ........ formlos Widerspruch ein. Eine Begründung folgt später.
Mit freundlichen Grüßen "
Viel Erfolg wünsche ich dir
