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hallo cschiggi,
wenn deine Tochter während des AlgI-Bezuges arbeiten möchte, dann darf sie das nur bis unter 15 Stunden pro Woche und bis maximal 165,-€ im Monat tun, sonst gilt es nicht mehr als geringfügig! Alles über 165,-€ würde vom AlgI abgezogen werden, was ja an sich noch nicht so tragisch wäre. Aber wenn sie mal über 15 Stunden pro Woche arbeitet, dann gilt sie als nicht mehr verfügbar (für die Arbeitsvermittlung) und deshalb auch nicht mehr als arbeitslos! Damit würde das ganze AlgI sowie alle Sozialversicherungsbeiträge wegfallen!
Natürlich könnte sie nach Wegfall des AlgI immer noch versuchen, AlgII aufstockend zu beantragen. Da gelten allerdings ziemlich harte Vermögens- und Zumutbarkeitsregelungen, denen man sich nicht "frewillig" aussetzen sollte.
Mein Tipp: Wenn sich der Arbeitgeber nicht auf einen Deal einlässt, dass er sie maximal 15 Stunden die Woche und für 165,-€ im Monat beschäftigen möchte, dann soll deine Tochter den Job lieber absagen. Im Moment "genießt" sie noch die Vorzüge einer Versicherungsleistung, für die sie vorher gezahlt hat und auf die sie zu Recht Ansprüche besitzt. Die Arbeitsagentur soll erst mal eine Zeit lang versuchen, sie in angemessene Arbeit zu vermitteln! Erst, wenn absehbar ist, dass das nichts wird, hat es deine Tochter nötig, sich mit geringfügigen Jobs zu befassen.
Und zu deiner letzten Frage: Klar kann man sie in Vollzeitjobs vermitteln, wenn sie nicht z.B. wegen Kinderbetreuung von unter 15jährigen Kindern nur eingeschränkt einsetzbar ist!
LG Bergmännchen
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