Hallo zusammen,
ich(22jahre alt und noch ziehmlich unerfahren mit dem Arbeitsamt und der "kommunalen Arbeitsförderung") bin gesetzlicher Betreuer von meiner Mutter da Sie seit langer Zeit in einer Klinik lieg. Da meine Mutter wegen einer chronischen erkrankung in dieser klinik liegt, wollte ich bei unserer kommunalen Arbeitsförderung hier eine bestätigung für die Krankenkasse einholen, seit wann meine Mutter ALG II erhält. Die haben ja alles im Computer dachte ich mir. Ich bräuchte diesen Bescheid zur freistellung der Gesetzlichen Zuzahlungen der Medikamente die meine Mutter wenn Sie nach dem Klinikaufenthalt irgendwann wieder zuhause sein wird braucht. Sie muß täglich 19 tabletten zu sich nehmen und die sind sehr sehr teuer. Von Ihrem ALG II diese zu bezahlen ist kaum möglich. Nicht umsonst ist Sie in einer Klinik.
Nun hab ich diesen Bescheid einmal fürs Jahr 2006 und nun einen aktuellen für 2007 ganz höflich beantragt und bekommen heute die Antwort, dass solch ein Bescheid nicht ausgestellt werden kann. Warum? Das wird nicht erwähnt.
Kann mir jemand hier vielleicht erklären wieso ich keinen Anspruch auf solch einen Bescheid habe? Als gesetzlicher Betreuen in den Bereichen Gesundheit, Finanzen und Aufenthaltsrecht habe ich das recht solch einen Bescheid zu beantragen und meine Unterschrift für meine Mutter unter fast alle formulare zu setzen! Was ist da los???
Hoffe Ihr könnt mir hier helfen.
Gruß
|