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Nebenkostennachzahlung vor 5 Jahren, 2 Monaten
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Hallo,
wenn man eine Mietnebenkostennachzahlung hat und erhöhte Nebenkosten, beispielsweise ab August, und teilt dem Amt das im Dezember mit, im Zusammenhang mit Folgeantrag, muß das Amt die Kosten für die Zeit von August bis Dezember grundsätzlich nachzahlen, wenn es doch die tatsächlichen Wohnkosten tragen soll und der Leistungsbezieher auch eventuelle Rückerstattungen an das Amt leisten muß, oder muß das Amt erst ab dem Zeitpunkt der Mitteilung die erhöhten Kosten tragen?
Gruß
charles
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Re: Nebenkostennachzahlung vor 5 Jahren, 2 Monaten
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...jede Veränderung ist unverzüglich mitzuteilen. Warum unnötigen Ärger riskieren;)
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Natürlich spreche und rate ich nur aus persönlicher Erfahrung
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Re: Nebenkostennachzahlung vor 5 Jahren, 2 Monaten
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Hallo Farnmausi,
das beantwortet meine Frage leider nicht.
charles
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