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Grundsätzliches!! Warten auf Bescheid!! vor 5 Jahren, 2 Monaten
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Tach zusammen,
ich hab mal eine grundsätzliche frage:
Wie lange darf sich ein JobCenter für die Bearbeitung von einem Antrag Zeit lassen, nicht nur Folgeanträge, sondern auch, wenn es z. B. darum geht, Nebenkostennachzahlungen zu erstatten?
In meinem vorliegenden Fall lässt sich das JobCenter mittlerweile seit mitte Januar damit Zeit, meinen Antrag zu bearbeiten, bzw. zu bescheiden und ich warte auf das Geld, denn ich, damit ich dem Vermieter gegenüber nicht in Zahlungsverzug komme, lege ich die erhöhten Nebenkosten voraus.
Das geht ja logischerweise von meinem Regelsatz runter zur Zeit und ich habe deswegen auch schon 5,-- € für einen nicht erledigten Einziehungsauftrag meines Internetproviders zahlen müssen.
Kann ich mir enstandene Kosten, wegen dieser Taktik des JobCenters, bzw. der zu langen Bearbeitung eines Antrags, vom JobCenter zurückholen?
Gibt ja den § 17 SGB I, wonach die sich ja eigentlich keine großartige Zeit lassen dürfen. Ich denke, jedenfalls nicht länger als 4 WOchen oder?
Grüssles
Pezi
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Re: Grundsätzliches!! Warten auf Bescheid!! vor 5 Jahren, 2 Monaten
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hallo pezitos!
erst einmal willkommen hier im forum!
gehe am besten persönlich zur arge und erkundige dich nach dem stand der bearbeitung und mache die arge auf die dringlichkeit der bearbeitung aufmerksam, denn ich sage mal vier wochen der bearbeitung sollten ausreichen.
nehme am besten einen zeugen mit, für den fall, das später mal was sein sollte, der auch dann die sachlage mit bezeugen kann.
hoffe du hast erfolg!
gruß franky
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Franky
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Re: Grundsätzliches!! Warten auf Bescheid!! vor 5 Jahren, 2 Monaten
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Hallo franky,
danke erstmal für deine Antwort, aber ich denke, das eine persönliche Vorsprache nicht viel bringt, da ich nichtmal einen zuständigen Sachbearbeiter habe, an den ich micht wenden könnte.
Grund hierfür ist, das ich für die Dauer meines ALG II Bezuges krankgeschrieben bin. Vorher bekam ich Rente wegen Erwerbsminderung und die hatte man mir ohne großartige Begutachtung gestrichen. Eine Begutachtung des amtsärztlichen Dienstes steht demnächst an.
Für mich ist also entscheidend, ob es Sinn macht, entstandene Kosten wegen verspäteter Bearbeitung notfalls einzuklagen, wenn die Bearbeitung länger als 4 Wochen dauert.
Schließlich können doch irgendwelche Taktiken der ARGEn und JobCenter nicht auf unserem Rücken ausgetragen werden oder?
Grüsse
Pezi
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Re: Grundsätzliches!! Warten auf Bescheid!! vor 5 Jahren, 2 Monaten
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Tach Zusammen,
ich hab jetzt gehört, das man erst nach 3 Monaten irgendwas wegen oder gegen Untätigkeit tun kann.m Weiß jemand etwas grundsätzliches genauer?
grüssles
pezi
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Re: Grundsätzliches!! Warten auf Bescheid!! vor 5 Jahren, 2 Monaten
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hallo pezitos!
du hast die möglichkeit nach ablauf von drei monaten eine untätigkeitsklage einzureichen,den genauen paragraphen habe ich dir mit eingefügt!
§ 75 VwGO (Klage bei Untaetigkeit der Verwaltung)
hoffe dir hilft es ein wenig!
gruß franky
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Franky
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