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Klassenfahrt nicht übernommen, ist das Rechtens? vor 5 Jahren, 8 Monaten
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Hallo!
Wir haben folgendes Problem:
Der Sohn(10) meines Lebensgefährten ist in den Osterferien plötzlich zu uns gezogen(Ärger mit der Mutter und ihrem Umfeld). Bald darauf ist er mit der neuen Klasse nach Sylt gefahren (Kosten 150€). Das Geld müssten wir uns leihen. Vor kurzem habe ich von einer Bekannten erfahren das wir die Kosten vom Arbeitsamt übernehmen lassen können. Das habe ich jetzt getan. Und der Antrag wurde abgelent da wir schon bezahlt haben. Ich zahle monatlich die 150€in kleinen Raten zurück. Ist es rechtens das der Antrag abgelent wurde?
Gruß
aminoris
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Re: Klassenfahrt nicht übernommen, ist das Rechtens? vor 5 Jahren, 8 Monaten
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Zweites Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende
Festlegungen zur Umsetzung § 23 Abs. 3 SGB II
geändert durch 1. Änderung vom 19.07.2005
geändert durch 2. Änderung vom 03.02.2006
Mehrtägige Klassenfahrten
Die Leistungen werden nur gewährt für mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen. Für Klassenfahrten in den Schulferien sind keine Leistungen zu übernehmen. Tagesausflüge im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen sind in der Regelleistung enthalten.
Dem Antrag ist eine Bestätigung der Schule beizufügen, dass die Klassenfahrt im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen mit einem bestimmten pädagogischen Zweck erfolgt. Die Teilnahmekosten sind ebenfalls von der Schule zu bestätigen.
Es sind die tatsächlichen Kosten zu übernehmen.
Also Eintagesfahrten und Fahrten während der Schulferien werden nicht bezahlt. Mehrtagesfahrten außerhalb der Schulferien müssen laut Gesetz bezahlt werden.<br><br>Post geändert von: Guru, am: 21/09/2006 16:34
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Re: Klassenfahrt nicht übernommen, ist das Rechtens? vor 5 Jahren, 8 Monaten
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Also kann ich einspruch gegen die ablehnung stellen? Die Klassenfahrt war außerhalb der Ferien.
Also sehe ich das richtig das es unerheblich war das wir das schon bezahlt haben?
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Re: Klassenfahrt nicht übernommen, ist das Rechtens? vor 5 Jahren, 8 Monaten
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Hallo aminoris,
Guru hat prinzipiell Recht, aber der Antrag auf Kostenübernahme muß vor der Klassenfahrt gestellt werden. Im Nachherein werden keine Kosten übernommen.
Ihr hättet den Antrag vor der Fahrt stellen müssen.
Es ist wie mit allen Anträgen, sie müssen vor dem Ereignis gestellt werden.
Leider kann ich Dir keine andere Auskunft erteilen. Ein Widerspruch wäre in diesem Fall zwecklos.
Vieleicht ein Tipp für die Zukunft, wenn Du Dir in Vorfeld nicht sicher bist ob oder ob nicht, stelle Deine Frage hier im Forum. Es gibt keine dummen Fragen und wir alle sind hier bemüht jede Frage so gut es geht zu beantworten.
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Dies ist meine persönliche Meinung und keine Rechtsberatung!
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Re: Klassenfahrt nicht übernommen, ist das Rechtens? vor 5 Jahren, 8 Monaten
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Es werden auch "Sonderzahlungen" für die Schule übernommen, wie z.b. Beiträge für die Klassenkasse aber wie falke schon schrieb, die Anträge für so etwas IMMER VOR DER ZAHLUNG solcher Dinge stellen. Sinnvoll ist es in solchen Fällen mit dem Klassenleiter über die private Situation zu reden, dann besteht die Möglichkeit diese Geldsummen langfristiger bekannt zu geben damit die Anträge auch durch sind wenn die Zahlung einfordert wird, in den meisten Schulen sind diese Vorgänge bekannt und werden gern berücksichtigt.
Gruß Tammy
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Wir brauchen mehr Arbeitsplätze, nicht mehr Druckmittel gegen Arbeitslose ( Heinrich Franke)
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Re: Klassenfahrt nicht übernommen, ist das Rechtens? vor 5 Jahren, 8 Monaten
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Hallo aminoris,
leider wurdest du von den Berater Falke und Tammy falsch beraten.
Zwar sind ihre Ausführungen vom Prinzip her teilweise richtig und für die Zukunft oder künftiges Vorgehen auch wichtig, jedoch in deinem Fall schlichtweg falsch.
Das Amt muss die Kosten übernehmen auch im Nachhinein, die Ausede es wurde ja bereits bezahlt ist einfach Blödsinn.
Du musst diesen Betrag in Höhe von 150.-€ in Raten abzahlen, besorge dir einen Beleg über die Ratenzahlung und gehe in Widerspruch, ferner würde ich angeben dass der Zeitraum für die Antragsstellung zu gering war um eine Zusage für die Kostenübernahme zu bekommen.
Mehrtägige Klassenfahrten sind nicht in der Regelleistung enthalten. Sei lieb gegrüßt Rüdiger
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