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Laufzeit des Bewilligungsbescheids vor 5 Jahren, 9 Monaten
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Hallo mal wieder,
hätte nur mal eine Frage wie lange so ein Bewilligungsbescheid Gültigkeit hat. Bekomme schon seit einiger Zeit ALG II, komischerweise ist der jedoch jedesmal auf 3 Monate befristet. Wieso eigentlich? Überall lese ich, dass so ein Bewilligungsbescheid für 6 Monate gilt.
Mein eigentliches Problem ist aber, dass ich Ende Juli, Anfang August den Folgeantrag gestellt habe. Jetzt kam der Bewilligungsbescheid und beim Lesen stellte ich fest, dass der neue Bewilligungsbescheid die gleiche Laufzeit hat hat wie der vorherige, nämlich vom 1. Juni bis 31. August. Spinnen die?
Hab mich gleich gemeldet und reklamiert aber die Leute von der ARGE haben ja alle Zeit der Welt. Was kann ich dagegen machen?
Diogenes
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Diogenes
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Re: Laufzeit des Bewilligungsbescheids vor 5 Jahren, 9 Monaten
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Karma: -1
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Vielleicht haben sie zuwenig Arbeit, sodass sie dann alle 3 Monate den Antrag bearbeiten möchten.
Also normalerweise ist der Bewilligigungsbescheid 6 Monate gültig. Habe noch nie einen mit einer anderen Laufzeit bekommen, kann aber, unter Umständen, auch kürzer sein.
Hier der entsprechende Passus:
Dauer
Arbeitslosengeld II wird zeitlich unbegrenzt gewährt, wenn die
Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere die Hilfebedürftigkeit, dauerhaft erfüllt sind.
Um die Hilfebedürftigkeit in zeitlich überschaubaren Abständen überprüfen zu können, sollen die Leistungen jeweils für sechs Monate bewilligt werden.
Sofern bei Antragstellung bereits erkennbar ist, dass die Hilfebedürftigkeit vor Ablauf des regelmäßigen Bewilligungszeitraumes entfällt, wird der Bewilligungszeitraum entsprechend verkürzt. In Ausnahmefällen ist auch eine Verlängerung möglich.<br><br>Post geändert von: Guru, am: 14/08/2006 12:30
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