Hallo,
ich war vor kurzem schon einmal, wegen der Rückzahlung des Kindergeldes an die Arge,für meinen Volljährigen Sohn hier im Forum und habe Rat von Euch bekommen.
Nun erneut ein Hilferuf an Euch, denn NICHTS aber auch garnichts hat sich geändert bei der Arge für mich.
Kurze Zusammenfassung nochmal:
Ich bekam das Kindergeld für meinen 20jährigen Sohn auf mein Konto ( er war noch in der Aubildung) und die Arge verlangt dieses Kindergeld von mir zurück.
Auf Euren "Rat" hin, hat mein Sohn eine Eidesstattliche Erklärung abgegeben, dass ich immer persönlich das Kindergeld an ihn weiter gegeben hätte.
Dieses ist jetzt ca. 3 Wochen her und ich habe noch keine Resonanz von der Arge bekommen.
Dafür habe ich inzwischen 2Zahlungsaufforderungen von der Arge in Recklinghausen bekommen (ist wohl eine Zahlungsstelle für alle Arge, da ich ja in Köln wohne),
obwohl ich denen mitgeteilt habe, dass ich Widerspruch bei meiner Arge gegen diese Zahlung eingelegt habe und um Abwarten bis zur Richtigstellung gebeten habe.
Heute kommt die 2. Mahnung mit der Mitteilung(wörtlich):"nach §39 SozialgesetzbuchII(SGBII) hat mein Vorbringen keine aufschiebene Wirkung und entbindet nicht vor sofortiger Zahlungspflicht".
Man hätte aber mein Schreiben an meine Arge in Köln weiter geleitet.
Mein Hilferuf an Euch!!!
Was kann ich hier machen?
Wie kann ich mich gegen diesen Zahlungsbescheid wehren?
P.S.
Meine Arge hat mir diesen Monat kein Geld überwiesen, da sie es versäumt haben, mir einen neuen Antrag für das nächste 1/2 Jahr zuzusenden und ich ehrlich gesagt, auch nicht daran gedacht habe.
Wie komme ich diesen Monat an Geld, denn ich muss für Miete Essen und e.c. aufkommen?!
Danke für die Zeit, die Ihr hier für mein "langes" Lesen nimmt

.
Gruss
Elke