Hallo Nachteule,
als erstes wäre hier wichtig in dem Bereich Rücksprache mit dem Amt zu halten.
Wenn du mir mal mitteilst, wo du wohnst, könnte ich mal schauen, in wie weit hier die angemessenheit der KDU liegt. Mir liegen einige Richtlinien verschiedener Kommunen vor, wonach ich dir Hinweise zu den angemesnnen KDU geben könnte.
Zu den Wohnungsbeschaffungskosten gehören:
Kaution, Umzugskosten, doppelte Mietzahlungen
Wichtig hierbei ist die schriftliche Zustimmung des Amtes.
huch.war noch garnicht fertig mit schreiben:)
§ 23 SGB II
Abweichende Erbringung von Leistungen
3) Leistungen für
1. Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten
Die notwendigen Gegenstände sollten einzeln im Amtrag aufgeführt sein.
Schau mal hier bitte:
www.arbeitslosen.info/component/option,c...br><br>Post geändert von: ramona35, am: 23/06/2006 12:43