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Verpflichtungen bei 1€ Jobs vor 6 Jahren
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Hallo, nach sehr kurzer Zeit nach meiner Anfrage zum 1€ Job beim Amt bekam ich auch gleich eine Stelle. Hab mich daher tierisch darüber gefreut.
Aber was für Verpflichtungen haber ich nun weiterhin? Ich meine wegen Bewerbungen, Meldungen beim Amt usw?
Da ich ja 1,50€ die Stunde bekomme und rund 30 Stunden die Woche arbeite, frage ich mich, ob mein Geld angerechnet wird oder ich alles komplett behalten darf?
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Re: Verpflichtungen bei 1€ Jobs vor 6 Jahren
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Hi
trotz allem : Glückwunsch!
Bei längerer Arbeitslosigkeit tut/kann auch ein 1Euro-Job dem Ego sehr gut tun.
Die 1.50 Euro sind "Aufwandsentschädigung". Diese darfst du ohne Anrechnung komplett behalten.
Hiervon sind dann aber auch eventl. anfallende Fahrtkosten zu zahlen.
Deine Pflichten beim 1Euro-Job: die gleichen wie im Arbeitsverhältnis: sofortige Meldung bei Krankheit, Abgabe der AU- bis spätestens 3.Tag, Pünktlichkeit etc. etc.
Weiterhin auch die Verpflichtung dich zu bewerben, da du diese Arbeitsmaßnahme ja jederzeit zur Aufnahme eines festen Arbeitsverhältnisses verlassen kannst.
Meldung beim Amt ??? - wenn dann sollte darüber etwas in deiner sogenannten Eingliederungsvereinbarung stehen, die du zur Aufnahme eines 1Euro-Jobs mit dem Amt abgeschlossen hast.
Gruß kittie
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