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Einkommenssteuererstattung - ARGE fordert zurück! vor 6 Jahren
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Hi
Vorausgeschickt: Alg1 ausgelaufen, in 2005 gearbeitet, dann Alg2.
Ich habe die Steuererklärung für 2005 gemacht und
habe dann in meinem Folge-Antrag ordnungsgemäß meine Einkommenssteuererstattung angegeben (unter Vermögen, da diese nach Urteil ja nicht als Einkommen gerechnet werden kann.
Natürlich war diese Summe auch als Plus auf den Kontoauszügen verbucht.
Jetzt fordert die ARGE diese Summe als "Überzahlung" zurück! Ich habe ein "Anhörungsschreiben" erhalten.
Wie gehe ich am besten vor?
Ich habe mir gedacht, daß hier in der Urteilsbank gefundene Urteil des Sozialgerichtes Leipzig meinem Schreiben beizufügen- soll ich auch mit weiteren rechtlichen Schritten "drohen"?
Danke und Gruß
kittie
Post geändert von: kittie, am: 19/05/2006 11:44
Post geändert von: kittie, am: 19/05/2006 11:47<br><br>Post geändert von: kittie, am: 19/05/2006 13:06
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Re: Einkommenssteuererstattung - ARGE fordert zurück! vor 6 Jahren
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Hallo Kittie,
das Urteil ist keine Grundlage um wirklich Erfolg zu haben. Einkommen und Vermögen ist auch dort nicht eindeutig für Gesamtdeutschland definiert. Soweit ich weiß, liegt dies noch bei dem Bundesverfassungsgericht vor. Ich würde mit dem Urteil Widerspruch einlegen um allein ggf. meine Rückansprüche zu sichern. Sollte ein klares Urteil des BVG vorliegen erhälst du dein Geld zurück. Bislang ist es so, das die Steuerrückerstattung als Zufluß im Monat der Wertstellung auf dem Konto gilt. Lege Widerspruch ein und warte ab ... dann können wir weiter sehen. Grüßele Farnmausi
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Natürlich spreche und rate ich nur aus persönlicher Erfahrung
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Re: Einkommenssteuererstattung - ARGE fordert zurück! vor 6 Jahren
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hallo kittie!
mache es am besten so wie beschrieben von farnmausi,
hatte das selbe problem im letzten jahr,habe mir einen
beratungsschein vom amtsgericht geholt und bin damit zu einem anwältin für sozialrecht gegangen,sie hat die sache dann verhindert,das die einkommenssteuererstattung als einkommen angerechnet wird,dieses war auch bezogen auf dem urteil vom sozialgericht leipzig,das sie verwendet hat und auch kein weiteres vermögen bei uns vorlag,die sache ausgesetzt wurde und uns das geld erhalten blieb,wir bis zum heutigen tage aber auch nichts mehr gehört haben,habe zwischenzeitig auch wieder arbeit aufgenommen und denke auch mal somit,das die sache damit beendet ist.
aber kittie lasse dich nicht unterkriegen und denke vielleicht auch mal darüber nach,dir einen anwalt zu nehmen,kämpfe für dein recht!
gruß frank
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Franky
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Re: Einkommenssteuererstattung - ARGE fordert zurück! vor 6 Jahren
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Hi
herzlichen Dank für eure Antworten!
Es ist richtig gut und tut vor allen Dingen auch gut, mit diesem ganzen Alg2-Schlamasel nicht alleine da zu stehen.
lieben Gruß kittie
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Re: Einkommenssteuererstattung - ARGE fordert zurück! vor 6 Jahren
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Hallo Leute,
wie sieht es denn aus, wenn man eine Steuererklärung macht und das Amt das Geld zurückfordert und man selber ine eine private Insolvenz steckt?
Dann halten gleich zwei Seiten die Hand auf, das Amt und der Treuhänder..... Wer hat vorrang?
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Re: Einkommenssteuererstattung - ARGE fordert zurück! vor 6 Jahren
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Hi,
also kniffelig nur in der Regel sind bei einer Insolvenz keine Rückerstattungen vom Finanzamt zu erwarten, weil dort zumeist bereits Steuerschulden aufgelaufen sind. In so einem Fall ist der Gang zum Anwalt zuvermeidbar. Grüßele Farnmausi
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Natürlich spreche und rate ich nur aus persönlicher Erfahrung
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