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Arbeitsmarkt verkehrt
Arbeitsförderung drängt festangestellte Arbeiterin Job aufzugeben
Von Gerd Henke
Immenhausen. Die Arbeitsgemeinschaft (Arge) zur Arbeitsförderung im Landkreis drängt eine festangestellte Arbeiterin, sich nach einem anderen, besser bezahlten Job umzuschauen. Die 37-jährige musste dazu eine sogenannte Eingliederungsvereinbarung unterschreiben.
Dieser irrwitzig anmutende Fall hat folgenden Hintergrund: Klaus Horrer und Claudia Nuhn leben seit langem zusammen und führen einen gmeinsamen Haushalt. Vor ein paar Jahren wurde Klaus Horrer arbeitslos. Nach einem Bandscheibenvorfall und schwierigen Operationen konnte der Bauarbeiter in seinem Beruf nicht weiterarbeiten. Doch woanders fand der heute 43 Jahre alte Mann keine Anstellung mehr. Seit 2005 bezieht Klaus Horrer Arbeitslosengeld II. Einen kleinen Zuverdienst findet er in Gelegenheitsarbeiten. Mit Gartenarbeiten, Winterdienst oder kleineren Reparaturarbeiten kann er sich etwa 150 Euro monatlich hinzuverdienen.
Den Großteil des Haushaltseinkommens bestreitet Claudia Nuhn. Die 37-Jährige arbeitet in dem Glashandel La Vida in Mariendorf. Als Packerin verdient sie rund 950 Euro im Monat. Doch das ist nicht genug- jedenfalls dann nicht, wenn es nach der Arbeitsförderung im Landkreis Kassel geht. Die Arge drängt Claudia Nuhn, sich einen besser bezahlten Job zu suchen. Sie solle mehr verdienen, damit die Bedarfsgemeinschaft Horrer/Nuhn nicht mehr angewiesen ist auf Unterstützungsleistungen der Agentur für Arbeit oder der Arbeitsförderung.
Nun musste sich die festangestellte Arbeiterin verpflichten, auf Stellensuche zu gehen und Bewerbungsunterlagen zu erstellen. Dabei soll sie auch die Gelben Seiten im Telefonbuch zur Stellensuche nutzen. Unter Sonstiges wird Frau Nuhn auferlegt: "Regelmäßiges Beobachten des Arbeitsmarktes".
"Was soll mir das denn bringen?", fragt sich Claudia Nuhn und kann "diesen Unsinn" überhaupt nicht verstehen. "Ich bin froh, dass ich diesen Job bei La Vida habe, damit bin ich doch zufrieden." Schließlich habe sie sich in 15 Jahren bei dem Unternehmen von einer Aushilfskraft zur Festangestellten hochgearbeitet.
Doch nicht nur bei der Betroffenen, sondern auch bei ihrem Arbeitgeber ruft das Ansinnen der Arbeitsförderung völliges Unverständnis hervor. "Ich find das nicht richtig, was mit unserer Mitarbeiterin passiert", sagt Abteilungsleiter Horst Lothar Bott. "Sie macht ordentliche Arbeit und wir sind sehr zufrieden mit ihr." Da setze die Arbeitsverwaltung "den Hebel an der falschen Stelle an".
Auch Klaus-Dieter Hassel, Teamleiter Markt und Integration bei der Arbeitsförderung in Kassel, lässt Zweifel erkennen, dass die Arge in diesem Fall ihrer Aufgabe, Menschen in Arbeit zu bringen gerecht wird. Doch die Gesetze verlangten, dass sich eine Bedarfsgemeinschaft dazu verpflichte, jegliche Hilfebedürftigkeit zu vermeiden. So müssten auch Klaus Horrer und Claudia Nuhn alles daran setzen, dass sie keine Unterstützung mehr benötigten. "Der Gesetzgeber will das so", sagt Hassel, "und wir sind gehalten, das umzusetzen." Gleichwohl sieht auch Hassel die Chancenlosigkeit dieser Aufgabe. Denn bei 40 000 Arbeitslosen im Bereich der Kasseler Agentur für Arbeit hält der Markt für Claudia Nuhn kaum einen besseren Arbeitsplatz bereit als denjenigen, den sie bereits besetzt. KOMMENTAR
12.05.2006
Nun wie Schwachsinnig ist den dieses überhaupt?
Ich würde die AGE so nieder machen bis das der Laden in flammen steht!
Die Frau soll bloß dagegen klagen!
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