Hi Mario,
klar darfst du links reinsetzten - ist zum weiter lesen von Artikeln sogar erwünscht, denn komplettes kopieren könnte Probleme für unseren Admin bringen. Nochmal zu dem Urteil; habe heut mal ein bisserl nachgeforscht , weil es mir keine Ruhe ließ. Ja, das Sozialgericht Gießen hat dieses Urteil in dieser speziellen Konstellation erlassen. Bundesweit gilt mein vorheriges Posting. Nur wenn von einem innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft Abzüge pauschal geltend gemacht werden(wenn er Einkommen hat). Vielleicht möchtest du ja vor das VV und eine Änderung erzielen? Jahre und viel Geld ....

momentan sind dahin keine Änderungen zu erwarten. Tut mir leid, Grüßele Farnmausi<br><br>Post geändert von: Farnmausi, am: 14/05/2006 21:43