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Anspruch auf ALG II trotz Eigenheimzulage
Das Grundlegende im Urteil ist doch, dass die Eigenheimzulage bei selbstgenutztem Wohneigentum der Wohnraumschaffung dient!
Wieso dann die Abhängigkeit von den Zinsen!??
Das heißt für meinen Altbau, dass ich mein Geld (Eigenheimzulage) weiterhin in mein Darlehen schießen muss und ich das Geld nicht für die Sanierung meiner baufälligen Hütte verwenden darf!?
Ich kann jeden nur warnen - macht beim Erwerb mehr Schulden und saniert somit euere Bude. Vereinbart mit der Bank, dass die Eigenheimzulage für die Schuldenrückführung dienen muss.
Fazit: Ihr habt einmal ein fertig hergerichtetes bzw. saniertes Haus/Wohnung, und die Eigenheimzulage kann euch nicht als Einkommen angerechnet werden. Da ihr mehr Schulden gemacht habt, habt ihr somit indirekt eure Eigenheimzulage ins Haus/Wohnung stecken können.
Ich könnt

, dass mich damals keiner aufgeklärt hat.
Es hieß fälschlicherweise immer, spar dir die Schuldzinsen und alle Jahre sanierst du einen Teil im Haus mit der Eigenheimzulage.
Da dies nicht der Fall ist, weil ich gezwungen worden bin, meine Eigenheimzulage ins Darlehen zu stecken, zieht es in meinem Altbau an jeder Ecke, die Heizung ist ca. 50 Jahre alt und im Dach regnet es herein, dass sogar das Wasser an den Wänden herunter gelaufen ist. Ein Gutachten über Schädlingsbefall und Fotos konnte dem Sachbearbeiter von der ARGE Leistung nicht überzeugen, dass ich meine Eigenheimzulage benötige, um wenigstens diese Mängel beseitigen zu können.
Jede Mietswohnung ist besser.
Zur besseren Verständnis: Für Altbau bekomme ich als Vater mit 4 Kinder ca. 4200 Euro Eigenheimzulage.