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Kontoüberprüfung vor 6 Jahren, 6 Monaten
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Hallo!
Habe mal eine allgemeine Frage: Darf Die Arge, ohne mein Wissen, Einsicht auf mein Privatkonto nehemen?
Gruß
devil
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Re:Kontoüberprüfung vor 6 Jahren, 6 Monaten
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Hallo devil,
ich will mich nicht aus dem Fenster lehnen,aber soweit mir bekannt ist, ja die ARGE darf sich die Bankauskunft holen.
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Dies ist meine persönliche Meinung und keine Rechtsberatung!
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Re:Kontoüberprüfung vor 6 Jahren, 6 Monaten
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Hallo devil,
dein Privatkonto fällt unter den Datenschutz insbesondere unter das Bankgeheimnis.
Sie dürfen es in diesem Falle nicht !
Aber !!!
Sie haben folgende Möglichkeiten:
1. Sie können die Kontoauszüge zumindest für die letzten 3 Monate verlangen.
2. Sich eine Vollmacht von dir unterschreiben lassen ... welche du nicht unterschreiben musst.
3. Bei begründetem Verdacht,z.B. das du Gelder erhältst und zusätzlich ALG II bekommst, wäre dies eine Straftat und in diesem Falle würde die Staatsanwaltschaft sich mit richterlichem Beschluss die Daten deines Konto`s besorgen.
Allerdings besteht auch die Möglichkeit wenn du nicht bereit bist deine Kontoauszüge vorzulegen deine Leistungen zu kürzen oder einzustellen.
Egal wie, der dumme ist man auf jedem Fall ... daher ist es immer am besten ehrlich zu bleiben und dann können die einem nichts !!!
Liebe Grüße
Sabrina
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Sabrina
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Re:Kontoüberprüfung vor 6 Jahren, 6 Monaten
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Danke für die Auskunft, es war einfach mal eine allgemeine Frage, aufgrund meiner, Schwierigkeiten mit der Arge, wegen der Heiz-u. Betriebskostenabrechnung von 2004(wie ich ja im Forum Kdu) erzählt habe. Ich habe nichts zu verbergen, und schon gar kein Geld! Es hat mich nur mal interessiert, ob die das ohne meine Einwilligung dürfen, ohne das ich darüber vorher informiert werde.
mfg
devil
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Re:Kontoüberprüfung vor 6 Jahren, 6 Monaten
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beantragt ein Arbeitssuchender ALG2 so darf d. Behörde nicht von ihm verlangen, dass er "lückenlos"
Kontoauszüge d. letzten 3 Monate vor der Antragstellung vorlegt.
Es steht nicht im Belieben d. Verwaltung, Umfang u. Reichwete d. Mitwirkungspflicht der ALG2-Antragsteller festzulegen.
Näheres siehe Hess. Landessozialgericht, L 7 AS 32/05 ER
Keine Kontenabfrage bei ALG2-Bezieher .... so BMdF vom 10.3.2005.
Es ist aber fraglich, ob d. Sachbearbeiter/innen dies auch beachten.
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bertolli
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Re:Kontoüberprüfung vor 6 Jahren, 6 Monaten
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Hallo devil! Die Arge hat nur die Möglichkeit deine Stammdaten einzusehen,das heisst Kontonummer Bankleizahl adresse der Bank und deine adresse.Falls sie mehr von dir wollen kannst du der ganzen sache widersprechen.Gruss Franky. PS Die Arge sieht nicht dein Aktuellen Kontostand weder Geldeingänge und Geldausgänge.
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Franky
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