hallo tommygirl,
ich bin der Meinung,
wenn das "Amt" wegen der Zielsetzung Kostensenkung zum Umzug auffordert, dann muss vorher der Einzelfall in jeder Hinsicht bezüglich Hinderungsgründe geprüft und gewürdigt werden, das gilt insbesondere für gesundheitliche Gründe (SGBII §1 Abs.1 Nr.5). Kommt man dann zum Ergebnis, dass ein Umzug in eine angemessen große Wohung zumutbar ist und wird seitens des Amtes dazu aufgefordert, dann greift §22 SGB II und das bedeutet, das "Amt" hat alle Kosten die durch den Umzug verursacht werden, zu übernehmen.
Übrigens, die ersten 6 Monate vor der Aufforderung zum Umzug, muss weiter die bisherige Wohnung, vollständig übernommen werden (SGBII §22 Abs.1)
Empfehle generell:
www.was-wenn-arbeitslos.de
Grüße
aaahaaa