Hallo Moralapostel,
erst einmal .... einen Antrag auf ALG II kannst du auf jedem Fall stellen.
Die Grundversorgung muss gewährleistet werden, das Haus ist zwar Kapital, doch im Moment totes Kapital von welchem man kein Brot kaufen kann ... wenn ich mich so mal ausdrücken darf.
Es könnte lediglich möglich sein, das die ARGE evtl. Rückforderung bereits erbrachter Leistungen geltend macht, sobald das Haus verkauft würde.
Ich gehe mal davon aus das dies so sein wird.
Im Moment jedenfalls muss die ARGE für die Grundversorgung einstehen, deshalb stelle so schnell wie möglich deine Antrag auf ALG II ... du wirst sehen es wird schon werden.
Nicht abwimmeln lassen, und nicht verzweifeln ... und sollten es Probleme oder Fragen geben, wir sind ja auch noch da
Liebe Grüße
Sabrina