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Nachzahlung Mietnebenkosten und Heizung
achtung!!!!!!
stromkosten sind "EBEN" nicht in der RL enthalten!!!!!!!
Warmwasser und Strom gehören zum Mindeststandard
Das Mannheimer Sozialgericht hat in seiner Entscheidung ((Az. S 9 AS 507/05) festgestellt, dass die tatsächlichen Aufwendungen für eine Wohnung, wie Heizung, Strom, Kaltwasser und Warmwasser, zusätzlich zu den Regelleistungen erstattet werden müssen. Heizung, Wasser und Strom gehören in Deutschland zum sozialen Mindeststandard, der für die Benutzung einer Wohnung erforderlich ist.
(1) Die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung,
Körperpflege, Hausrat, Bedarfe des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen
zur Umwelt und eine Teilnahme am kulturellen Leben. Nicht umfasst sind die in § 5 Abs. 2 Satz 2
dieses Buches genannten Leistungen nach dem Zwölften Buch.
Hier ist noch nicht einmal Ansatzweise der tatsächliche Bedarf angegeben, Stromkosten sind noch
nicht einmal erwähnt:
Desweiteren sind auch in der Auflistung der anteilig gerechneten Kosten Stromkosten nicht inbegriffen.
Wie ihr gelesen habt , hat das Mannheimer Sozialgericht festgestellt ( AZ. S9 AS 507/05 )das
die tatsächlichen Aufwendungen für eine Wohnung.... wie Heizung,Strom,Kaltwasser und Warmwasser
ZUSÄTZLICH zu den Regelleistungen erstattet werden müssen.Da diese Sachen zu einem sozialen
mindeststandart zum Wohnen in Deutschland gehören.
gruß manu