Hallo Petra,
erst einmal freuen wir uns wenn Dir diess Portal gefällt und wir Dir hier bei deinen Problemen hilfreich zur Seite stehen können.
Nun zu dem Problem deiner Freundin:
Vorab mal unbekannterweise "Gute Besserung" !!!!
Wenn deine Freundin Arbeitnehmerin ist und 600.-€ an Lohn/Gehalt bekommt, müsste sie ja s
Sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein, so das im Krankheitsfall der Arbeitgeber aufkommen müsste, bei längerer Krankheit nach 6 Wochen die Krankenkasse.
Sollte dies nicht zutreffen, also sie nicht in einem in einem Versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen ( was ich mir kaum vorstellen kann) dann müsste sie Leistungen beziehen können.
In diesem Fall, kann ich die Reaktion der ARGE nicht verstehen und diese nicht nachvollziehen.
Hier würden ihr auf jedem Fall Leistungen zur Grundsicherung nach Hartz IV zustehen, ich würde die auf dem Amt mal fragen was die bekommen wenn sie ausrutschen und sich verletzen.
Also Antrag stellen und nicht abwimmeln lassen, zur Not den Amtsleiter sprechen ....
Sollte dies auch keine Früchte tragen, bliebe Dir bzw. deiner Freundin nur noch der Rechtsweg ... sprich ... Sozialgericht ... einstweiliger Rechtsschutz .
So, also den Kopf nicht hängen lassen und erst einmal es auf die sachliche und leichtere Art versuchen und beim Amt vorsprechen und auf die bestehende Notlage hinweisen .... und ???
Nicht abwimmeln lassen !!!
Ihr schafft das !!!
Liebe Grüße
Sabrina