Die Stadt Burghausen zahlt Weihnachtsbeihilfe an
· Bezieher von Grundsicherung nach dem SGB XII,
· Empfänger von Sozialgeld nach dem SGB II,
· Teilnehmer Gemeinnützige Arbeit, die den 6-Monatszeitraum problemlos abgeleistet haben,
· Heimbewohner, die Taschengeld nach dem SGB erhalten.
Weihnachtsbeihilfe wird nur gezahlt, wenn bis 31. August 2005 der Zuzug (1. Wohnsitz) nach Burghausen erfolgt ist.
Für Empfänger von Sozialgeld nach dem SGB II ist die Vorlage des aktuellen Leistungsbescheides bis spätestens 16. Dezember 2005 notwendig.
Die Weihnachtsbeihilfe beträgt für
Haushaltsvorstand 80,00 ¬
Haushaltsangehörige 60,00 ¬
Heimbewohner 55,00 ¬
www.burghausen.de/aktuelles/index.cfm?di...elles/aktuelles.cfm?