Hallo und guten Abend an alle hier, ggf. kann mir einer weiterhelfen.In unserem Betrieb sieht es leider ehr düster aus, die Geschäftsleitung plant eine Löhnkürzung um ca. 7 % ( im gegen seitigen Einverständniss)

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Wie ist es nun bei einer möglichen Schließung des Betriebs, schließlich müsste ja dann das Arbeitslosengeld von dem neuen 7& geringeren Lohn berechnet werden, dann wären wir auch noch die Dummen beim Versuch zu helfen.
Wer kann da mal Rat geben , gibt es eine Möglichkeit mit dem Arbeitsamt das vorher zu regeln, so das man doch wieder vom vorherigen Lohn berechnet werden würde?
Gruß Markus