Danke für die Mitteilung;
die ARGE hat ja nicht diese Auflage gestellt, sondern das Wohnungsamt--zu dem ich von der ARGE sofort und umgehend aufgefordert wurde,hinzugehen.
Mir war das ja klar mit der Einnahme-und Überschußrechnung---mach ja die Buchhaltung für 2 Leute. Ich hatte das Gewerbe auch nicht abgemeldet, sondern nur als Nebengewerbe umgemeldet.
Es erfolgte ein enormer Briefwechsel, bis ich die Gewinn/verlustmeldung dann in Auftrag gab.
Ich überleg halt, ob ich diese Angelegenheit nicht doch dem Gericht oder dem Ombudsrat übergebe.
Dachte, vielleicht hat schon jemand mit dieser willkürlichen Bürokratie, bzw. Arbeitsbeschaffungsmassnahmen für unsere Ämter Erfahrung gemacht.
Na denn, einen schönen Tach noch!
