silence82 schrieb:
Hallo!!
Ich hätte mal eine dringende frage. Mein partner und ich erwarten nachwuchs und wollen daher jetzt auch zusammen ziehen. Ich habe bereits schon zwei Kinder. Wir wohnen zur zeit in einer 3 1/2 Zimmer Wohnung. Die Miete beträgt 570 euro. Und mein Partner wohnt alleine in seiner eigenen Wohnung. Nun zu meiner Frage. Mein Partner geht arbeiten und verdient unter 1000 euro im Monat und ich bekomme mit meinen 2 Kindern Hartz4. Das dritte Kind wird im Oktober geboren. Wir haben uns nun ein Wohnungsangebot geholt. Die neue Wohnung hat 5 Zimmer und würde 702 euro kosten. Wir würden zu fünft dort wohnen. Auf meine anfragen beim Amt bekomme ich keine antworten. Wird diese Wohnung übernommen bzw. ist es möglich das das amt dem umzug zustimmt? Auch wenn mein Partner arbeiten geht? Kann das Amt uns einen Strich durch die Rechnung machen und nein sagen? Oder haben wir eine Chance auf diese Wohnung?
lg silence82
Tach Jung
Manfred123 gehört wie immer zu der Sorte, die man überlesen sollte!
Folgendes:
Das dein Amt dir nicht auf deine Anfragen antwortet, ist allzeit bekannt.
Die Gründe liegen zum einen daran, das Ämter inbesondere Arbeitsämter, Argen etc. sich nicht von Arbeitslosen angesprochen fühlen. Da einer von euch unter 1000€ verdient, liegt die Lösung auf der Hand.
Ich spreche da eigendlich aus Erfahrung mit dem Rat den ich dir jetzt geben werde...
Deine Freundin als du auch, müssen einen Schriftlichen Antrag auf einem Umzug stellen bei den zuständigen Ämtern. Dieser Antrag wird insgeheim mit der Begründung erfolgen, das ihr zusammen ziehen wollt.
!!! Dieser Antrag muss via Fax erfolgen !!!!
!!! Den Sendebericht gut aufbewahren !!!!
Innerhalb von 3 Monaten solltet Ihr in der Regel eine Antwort bekommen. In dieser Antwort wird dann auch, so sollte es sein, die Bewilligung erfolgen. Auch ergeht dann auf dem Bewilligungsbescheid hervor, wieviel Quadratmeter euch zustehen und wie hoch die Kaltmiete/Warmmiete sein darf.
Solltet Ihr keine Antwort auf Eure Anträge nach 3 Monaten erhalten (Deswegen ist der Sendebericht wichtig, den werdet Ihr für Untätigkeitsklage brauchen), müsst Ihr mit den Antrag und dem Sendebericht, jeder für sich, zu euren zuständigen Sozialgericht gehen und einen Antrag auf eine Untätigkeitsklage gegen eure Ämter stellen.
Dabei werden 3 Wochen vergehen, bis ein Richter sich dieser Geschichte angenommen hat. Der rest wird dann übers Sozialgericht laufen und vor dem Sozialgericht haben selten HarzIV Empfänger verloren.
Wenn Ihr zum Sozialgericht gehen müsst, braucht Ihr folgende Unterlagen:
Einkommensnachweise (Lohnabrechnung, Argebescheid
Antrag auf Umzug (gestellt via Fax mit Sendebericht von beiden)
Wenn es bei euch eilt mit der Wohnung und ihr habt bereits ein Wohnungsangebot, auf dem hervorgeht, das ihr die Wohnung bekommen könnt, werdet ihr folgendes machen:
Ihr beide stellt die Anträge auf Umzug (Fax)
Dann ab zum Sozialgericht und einen Antrag auf eine Einstweilige Anordnung stellen. Alles andere erklärt euch der Beamte im Sozialgericht in der Rechtsantragsstelle
Ich wünsch euch viel Glück
