Teil 02
Tipps zu ALG II
Wenn noch kein Geld auf dem Konto ist:
Die Arbeitsagenturen rufen auf, sich Abschläge zu holen. Gehen Sie mit Nachweisen über
Ihre Zahlungsverpflichtungen im Monat (Miete, Unterhalt, Versicherungen) zum Amt,
notfalls zeigen Sie die letzten Kontoauszüge, wenn Sie durch die NichtÜberweisung des Alg II
in die roten Zahlen geraten sind. Fordern Sie einen Abschlag auf alle schon geleisteten und
noch zu leistenden Zahlungen in diesem Monat zuzüglich Geld zum Essen. Wenn Sie mit 50
Euro abgespeist werden sollen, verlangen Sie den Vorgesetzten oder Sie gehen gleich mit
Beistand zum Amt! Lebensmittelgutschein ist das Letzte was Sie nehmen!!!
Hausbesuche:
Die Ämter könnten zwar zum Hilfeempfänger kommen, jedoch nur nach vorheriger
Terminabsprache bei Beantragungen von Sachleistungen - aber - wenn das Amt einfach so
kommt, sofort ablehnen, um erneuten Termin bitten, mit dem Hinweis, dass man Beistände
hinzuziehen will, was nach § 13 SGB X erlaubt ist und von den Ämtern geduldet werden
muss, oder den Einlass bzw. den Besuch von Beginn an ablehnen. Stellt sich heraus - was
sich meistens herausstellt - dass gar kein Verdacht vorliegt, weil eh keine Beweise dafür da
sind und man also einfach mal so gucken (also schikanieren) wollte, ist das
- Hausfriedensbruch (§ 123 Strafgesetzbuch - StGB)
- Nötigung (§ 240 StGB)
- falsche Verdächtigung (§ 164 StGB
Post geändert von: MSHolzmichel, am: 09/06/2009 17:25<br><br>Post geändert von: MSHolzmichel, am: 09/06/2009 17:27