Falko8 schrieb:
Guten Morgen,
ich bin erst seit 01.04. arbeitslos und schon werfen sich mir erste Fragen auf.
Vor der arbeitslosigkeit hatte ich ein kleines Nebengewerbe. Da läuft aber seit meiner Kündigung leider auch nix mehr. Nun habe ich aber noch Geldeingänge aus dieser Nebentätigkeit, weil Leute ihre Rechnungen einfach spät bezahlen. Also die Geldeingänge sind von Arbeiten, die ich noch vor der arbeitslosigkeit geleistet habe.
Muss ich diese Eingänge nun als Einnahmen angeben und wird das ALG entsprechend gekürzt?
LG
Falko
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