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Einladung gemäß §38SGBIII vor 4 Jahren, 5 Monaten
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Ich beziehe seit Januar kein Arbeitslosengeld mehr, sondern bin nur noch als Arbeitssuchend gemeldet, wegen der Rentenversicherung.
Ich bin jetzt 57 und bilde mir ein, dass sich die Umgangsformen im Arbeitsamt geändert haben - der Ton ist rauher geworden.
Seit ich kein Arbeitslosengeld mehr bekomme, werde ich öfter vorgeladen als während der Zahlungen.
Heute habe ich ein weiteres Vorladungsschreiben bekommen mit dem Hinweis:
"Dies ist eine Einladung gemäß §38SGBIII. Sollten Sie der Einladung ohne wichtigen Grund nicht nachkommen, wird Ihr Bewerberprofil abgemeldet!"
Falls ich nicht zu empfindlich bin, habe ich hier eine offene Drohung gelesen - die Einladungsschreiben vorher waren nicht so abgefasst.
Ist das jetzt der übliche Stil oder liegr es an der Sachbearbeiterin.
Ich bin geneigt, sie beim Besuch darauf anzusprechen
Hat jemand ähnliche Erfahrungen?
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Re: Einladung gemäß §38SGBIII vor 4 Jahren, 5 Monaten
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Hallo,
es ist die Übersetzung der jetzigen Gesetzgebung. Gehe hin oder es gibt kein Geld. Ganz einfach. Etwas Ruhe vor Ladungen erhälst du, wenn du gezielt mal nachfragst; ich könnte dies oder jenes tun, - wqie können sie mir helfen? Also selber Forderungen stellen - ansonsten generell ohne "ärztliche oder beweisfähige Endschuldigung" keinen Termin versäumen , mein Rat. Grüßele Farnmausi
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Natürlich spreche und rate ich nur aus persönlicher Erfahrung
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Re: Einladung gemäß §38SGBIII vor 4 Jahren, 5 Monaten
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Ist es nicht ein Wahnsinn?
Da bekommt man kein Geld, fällt dem Arbeitsamt nicht zur Last - will in 2 Jahren in Rente gehen, und muß für diese Zeit eigentlich nur noch statistisch gemeldet bleiben.
Und dann: Auf Teufel komm raus muß eine neue Arbeitsstelle vermittelt werden - werden vielleicht noch Fortbildungsmaßnahmen übernommen - für vielleicht 6 Monate Arbeitszeit.
Der Wahnsinn in diesem Lande nimmt kein Ende
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Re: Einladung gemäß §38SGBIII vor 4 Jahren, 5 Monaten
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Hi Bruno
das ist der normale Wahnsinn in Deutschland.
Es geht nur darum auf Kosten der Arbeitslosen Geld einzusparen.
Das ist ja mit Hartz 4 schon gut gelungen. Bei Leistungskürzungen oder wie bei dir, wenn sie dich ganz abmelden, können sie auch noch Geld sparen.
Sie müssen ja dann keine Rentenbeiträge und Krankenversicherung für dich zahlen.
Der Staat will sparen und wir gucken in die Röhre.
Also lass dir nichts gefallen, sonst ändert sich nichts.
Gruß
nawtor
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Re: Einladung gemäß §38SGBIII vor 4 Jahren, 5 Monaten
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Sorry, ergänzend - wenn du nicht mehr arbeitssuchend gemeldet bist, so keine Krankenversicherung. Also einfach durch - leider geht es kaum anders:(
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Natürlich spreche und rate ich nur aus persönlicher Erfahrung
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