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Widerspruch Thema Unterkunft-Eigenheim vor 4 Jahren, 8 Monaten
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hallo!
diesen widerspruch bitte in die downloads einfügen!
Name des Absenders Straße PLZ und Ort
Postvermerk Ihr Zeichen:
Ihre Nachricht vom:
ARGE
Ansprechpartner Tel./Fax:
Straße E-Mail:
PLZ Ort Ort, 22. August 2007
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen Ihren Bescheid vom …… über die Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) lege ich hiermit Widerspruch ein.
Zur Begründung:
Sie haben für Unterkunft und Heizung für o.g. Zeitraum zu geringe Leistungen bewilligt. Zu den Kosten zählen auch Schuldzinsen und dauernde Lasten, Grundbesitzsteuern, öffentliche Abgaben, Versicherungsbeiträge, Erhaltungsaufwand, Bewirtschaftungsaufwand. Diese sind nach § 22 SGB II in der Regel bis zu sechs Monaten vollständig zu übernehmen. Dagegen verstoßend wurden bei den mir bewilligten Leistungen des SGB II nicht berücksichtigt:
als Schuldzinsen ...... Euro
für die Kreditbeschaffungskosten ...... Euro
für die Kosten der Erbpacht ...... Euro
für die Grundbesitzsteuern ...... Euro
für die öffentlichen Abgaben ...... Euro
für die Grundsteuern ...... Euro
für die Gebäudebrandversicherung ...... Euro
für die Anliegerbeiträge ...... Euro
für die Kanalisationsbeiträge ...... Euro
für die Müllabfuhrgebühren ...... Euro
für die Feuer-, Diebstahl- und Haftpflichtversicherungen ...... Euro
für Instandsetzung und –Haltung ...... Euro
für Frischwasser bzw. Abwasser ...... Euro
für das Reinigen von Schornstein und Öfen ...... Euro
für die Wartung der Heizungsanlage ...... Euro
........................ ...... Euro
........................ ...... Euro
Zudem beantrage ich die Übernahme der Tilgungskosten, da nur dadurch die Unterkunft erhalten oder Obdachlosigkeit vermieden werden kann in Höhe von...... Euro. Nähere Angaben habe ich auf dem beigelegten Blatt aufgeführt.
Ich beantrage die entsprechende Neuberechnung des Bedarfs meiner BG und einem neuen, in jedem einzelnen Rechenschritt und Betrag nachvollziehbaren Bescheid und erwarte diesen bis zum ……. 2006.
Mit freundlichem Gruß
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Franky
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^ vor 4 Jahren, 8 Monaten
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Karma: -16
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^<br><br>Post geändert von: Hartzbeat, am: 04/09/2007 14:17
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Re: Widerspruch Thema Unterkunft-Eigenheim vor 4 Jahren, 8 Monaten
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hallo hartzbeat!
hast du gut gemacht,der widerspruch ist so ok.
gruß franky;)
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Franky
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Re: Widerspruch Thema Unterkunft-Eigenheim vor 4 Jahren, 8 Monaten
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Karma: -5
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Hi
genau zu diesem Thema führe ich einen meiner Prozesse gegen die Arge.
Bin am Sozialgericht abgewiesen worden.
Habe jetzt am Landessozialgericht Berufung eingelegt.
Mir wurden für meine Eigentumswohnung etwas weniger als die Hälfte der tatsächlichen Kosten bewilligt.
Mein Einspruch war der ARGE völlig egal.
Wenn man etwas gegen die ARGE durchsetzen will, muss man offensichtlich grundsätzlich klagen.
Dies benutzt die ARGE als Abschreckung, da die meisten Arbeitslosen vorher aufgeben und die ARGE so viel Geld spart.
Also geht die ARGE indem sie erst mal alles ablehnt,methodisch gegen Arbeitslose vor ob sie Recht hat oder nicht, scheint die AREGE nicht zu interesssieren.
Hauptsache Geld gespart.
Dies sind meine Erfahrungen mit einer ARGE in Bayern.
Gruss
Nawtor
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