Eine Dienstaufsichtsbeschwerde oder Fachaufsichts-beschwerde ist nicht das Mittel der ersten Wahl. Sie ist kein Rechtsmittel und hat nur auf institutionsinterne Vorgänge eine Auswirkung.
Du brauchst Dir auf einem Amt (amtsähnlichen Firma) nicht gefallen zu lassen, dass Du unfair behandelt oder sogar beleidigt wirst. Sachbearbeiter müssen mit Dir nicht nur korrekt umgehen, sie haben Dich auch ernst zu nehmen und dürfen Ihre Machtpositionen nicht gegen Dich ausspielen.
Insbesondere seit den Sanktionsverschärfungen 2007 kommt es immer wieder zu Machtübergriffen. Bei Profiling und EinV, sowie bei der Ausübung der sog. "Eingliederung in Arbeit", kommt es oft zum unsauberem Arbeiten mit Deiner Situation.
Wenig erfolgversprechend ist es in solchen Fällen immer mit der selben Person zu reden (z.B. deinem Sachbearbeiter). Der Teamleiter ist Dein nächster Ansprechpartner. Es ist ratsam, sich zunächst an ihn/sie zu wenden und das Anliegen hier vorzutragen.
Nach dem Teamleiter kommt dann der Geschäftsführer und wenn das auch nicht weiter bringt, ist dann die Dienstaufsicht das letzte aber mächtige Mittel.
Ein normaler, formloser Brief an die Personalabteilung der Behörde oder Arge adressiert, mit einer Argumentation zur bemängelnden Situation. Sie sollte kurz und knapp, aber mit allen Fakten (nicht Emotionen) sachlich formuliert werden. Dieses Anschreiben bleibt in der Personalakte des/der SachbearbeiterIn und kann auch dazu führen, dass er versetzt wird oder Du einen andere/n SachbearbeiterIn bekommst.
Welche Resultate erzielt werden, ist nicht zu sagen. Bei groben Verhaltensdefiziten ist es immer richtig diese Aktenkundig zu machen.
Quelle:
abseits.heim.at/dateien/glossar.html