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falsche Behauptung der ARGE-was tun? vor 4 Jahren, 10 Monaten
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Hallo
ich habe ein Schreiben der ARGE bekommen. Ich soll eine Stellungnahme abgeben, warum ich ein Stellenangebot abgelehnt habe.
Dabei habe ich das Stellenangebot gar nicht abgelehnt.
Ich habe bei der Firma angerufen, einen Tag vorher habe ich eine schriftliche Bewerbung hingeschickt. Bei meinem Anruf fragte mich eine Dame der Firma ob ich eine Vollzeitstelle suche. Ich bejahte dies.
Darauf meinte die Dame , sie suche nur Leute die eine Teilzeitstelle wollen. Leute die sich dann trotzdem nach einer Vollzeitstelle umschauen wolle sie nicht, denn die seien immer wieder zu schnell weg.
Kann mir wegen sowas das ARbeitslosengeld 2 gekürzt werden.
Ich habe die Stelle nicht abgelehnt.
Kommt denn die ARGE mit jedem Blödsinn durch?
Hat jemand schon Erfahrung mit sowas?
Trotz allem einen schönen Tag
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^ vor 4 Jahren, 10 Monaten
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^<br><br>Post geändert von: Hartzbeat, am: 04/09/2007 13:42
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Re: falsche Behauptung der ARGE-was tun? vor 4 Jahren, 10 Monaten
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Hallo Hartzbeat
danke für die Tipps, werde so vorgehen.
Werde auch noch mit meinem Anwalt reden.
Ich habe nämlich auch noch zwei Klagen, wegen Leistungen ALG 2 und Ablehnung eines völlig unsinnigen 1 Euro Jobs laufen.
Sei ich es gewagt habe gegen die ARGE (eine Institution von Gottes Gnaden und völlig rechtsfrei und unantastbar) zu klagen, haben die mich im Visier.Die ARGE hat sich nicht gescheut sich mit Lügen und vorsätzlich falschen Behauptungen vor Gericht zu retten.
Die Klage wegen des 1 Euro Jobs drohte gegen die ARGE auszugehen. Plötzlich, am letzten Verhandlungstag kam die ARGE mit den Behauptungen, ich habe aus gesundheitlichen Gründen bereits zwei 1 Euro Jobs abgelehnt und ausserdem hätten sie mir einen, meinem Beruf entsprechenden Job angeboten.
Alles gelogen und das vor Gericht.
Da muss man echt aufpassen, denen ist jedes Mittel Recht. Endgültiges Urteil kommende Woche.
cu
nawtor
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Re: falsche Behauptung der ARGE-was tun? vor 4 Jahren, 10 Monaten
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hallo nawtor!
lasse dich nicht unterkriegen und kämpfe weiter gegen die arge, ich hatte selber ein halbes jahr ärger mit der arge, sie haben mir im februar einen ablehnungsbescheid nach sgb2 geschickt mit der behauptung meine frau und ich hätten zu viel vermögen, ich habe mich erfolgreich dagegen gewährt und die haben mir meine leistung für ein halbes jahr nach gezahlt, nach widerspruch, den ich mit hilfe meiner anwältin eingelegt habe und sie auch noch das eine oder andere schriftstück an die arge geschickt hat. der fehler lag bei der arge, ein berechnungsfehler hieß es laut der arge.
aber die sache in deinem fall ist echt schon krass,wenn der feind sich in die ecke gedrängt fühlt versucht er immer sich mit auch nicht ganz normalen waffen aus der verantwortung zu stehlen.
hoffe du hast weiterhin erfolg und mach es sowie von hartzbeat beschrieben.
gruß franky
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Franky
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