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hallo racerwhv!
habe da was im netz gefunden, hoffe es hilft dir eine wenig weiter.
Berechnung des anrechenbaren Einkommens
Oftmals ist es zudem so, dass der vom Einkommen abzuziehende Freibetrag fehlerhaft berechnet und damit ein zu hohes anzurechnendes Einkommen in Ansatz gebracht wurde. Im Antragsformular müssen sämtliche Einnahmen angegeben werden - auch Kindergeld und Unterhalt. Nicht ins Gewicht fallen dagegen: Grundrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz (z.B. Blindengeld), Erziehungs- und Pflegegeld, Entschädigungen (z. B. Schmerzensgeld) sowie Renten oder Beihilfen nach dem Bundesentschädigungsgesetz (z.B. Vertriebenen-Renten). Anrechnungsfrei bleiben auch vermögenswirksame Leistungen. Bei der Anrechnung gilt das Nettoprinzip: Vom Einkommen lassen sich zunächst bestimmte Ausgaben abziehen: Dazu gehören Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung, Beiträge zu gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen (z. B. zur Kfz-Haftpflicht) sowie Vorsorgebeiträge zur Riester-Rente. Private Versicherungen dürfen pauschal mit 30 Euro monatlich für jede Police abgesetzt werden.
gruß franky
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