|
Richterlicher Beschluss meint, dass Arbeitslose doof bleiben sollen.
Ich habe einen richterlichen Beschluss bzgl. meines Antrags auf einstweiligen Rechtschutz gegen eine 30% Leistungskürzung wegen Ablehnung eines 1 Euro Jobs erhalten. Unter anderen Dingen die mit dem Verfahren wenig zu tun haben schreibt der Richter dies.
Der Richter schreibt wörtlich: „Das Fernabitur ist gerade für solche Menschen gedacht, die vollschichtig erwerbstätig sind.“(Zitat aus richterlichem Beschluss vom Februar 2007).
Deutsche Richter urteilen im Namen des deutschen Volkes?!?Ich nehme an, dass ist bei uns in Bayern, zwischen München und Nürnberg, genauso.
Möchte den Sitz des Sozialgerichts nicht direkt nennen, wer weiss , was mir sonst noch für Nachteile entstehen.
Also muss das auch eure Meinung sein, liebes Volk,oder?
Lieber Richter des Sozialgerichts, Arbeitslose können sich nicht an einer normalen Schule zum Abitur anmelden, sonst stehen sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und bekommen keine Leistungen.
Das Abitur wird von den ARGEn und Arbeitsagenturen nicht gefördert.
Leben Richter auf dieser Welt oder in anderen Sphären, wie realitätsfremd darf ein Richter sein?
Als Arbeitsloser muss ich also eine solche Lösung finden, nämlich Fernabitur, wenn ich überhaupt zum Abitur kommen will. Ich möchte mich nämlich für den Arbeitsmarkt qualifizieren und auch wenn ich wieder einen Arbeitsplatz gefunden habe, möchte ich das Abitur fertigmachen um mich auch weiterhin höher qualifizieren zu können (evtl. mit einem Studium der Rechtswissenschaften, denn Deutschland braucht scheinbar neue Richter)
Das heisst, der Richter glaubt Arbeitslose brauchen kein Abitur , die können ruhig doof bleiben.
Auf der anderen Seite fordern Firmen qualifizierte Facharbeiter oder it - Profis aus dem Ausland zu holen, aber unsere 5-7 Millionen Arbeitslosen wollen wir nicht weiterbilden und höher qualifizieren.
Danke Deutschland und gute Nacht Deutschland.
Als Hartz 4 Empfänger wird man erst enteignet , dann zur Zwangsarbeit eingeteilt und anschließend von Gerichten verhöhnt.
Auf Wiedersehen Deutschland.
Noch eine Aussage des Richters: Ich sei als ehemaliger Verkaufsleiter mit Führungserfahrung am Wertstoffhof gut aufgehoben (als 1 Euro Jobber-Hilfsarbeiter)Beim Müllsortieren braucht man auf richterlichen Beschluss Führungserfahrung.
Danke Herr Richter, dass wusste ich noch nicht.
Hierzu noch eine weitere Anmerkung über den Ablauf eines Verfahrens auf einstweiligen Rechtschutz.
Unbedingt Anwalt einschalten, alleine wird man bei Gericht offenbar nicht für voll genommen.
Nachdem ich den Antrag gestellt hatte, wurde die ARGE zur Stellungnahme aufgefordert. Die ARGE gab eine Stellungnahme ab, diese lag eine Woche bei Gericht. Dann wurde ich aufgefordert auf die Stellungnahme der ARGE zu antworten. Ich tat dies am nächsten Tag und gab meine Antwort / Stellungnahme persönlich beim Gericht ab. Am nächsten Tag erhielt ich den Beschluss des Gerichts bezüglich meines Antrages auf einstweiligen Rechtschutz. Dieser war zwei Tage bevor ich meine Stellungnahme abgegeben hatte bereits fertig.
Ich wurde zwar vom Gericht aufgefordert sofort eine Stellungnahme zur Stellungnahme der ARGE abzugeben, aber berücksichtigt wurde diese nicht, weil der Beschluss des Richters eben schon vor meiner Stellungnahme fertig war. Obwohl ich umgehend am nächsten Tag meine Stellungnahme abgab.
Der Richter folgte in seinem Beschluss natürlich den Angaben der ARGE.
Die ARGE gab hier vorsätzlich falsche Dinge über mich an. Z.B. gab sie als Kürzung meiner Leistungen nur ein viertel von der tatsächlichen Kürzung an. Die ARGE bezeichnete mich als „jahrelang arbeitslos“,,tatsächlich bin ich 1 Jahr und 5 Monate arbeistlos. So geht das in dem ganzen Schreiben der ARGE, ich werde diffamiert und als arbeitsunwillig dargestellt, mit falschen Behautungen praktisch als DEPP hingestellt.
Kann man gegen einzelne Personen der ARGE, also den der den Mist verzapft hat und nachweisbar falsche Behauptungen von sich gibt rechtlich vorgehen?<br><br>Post geändert von: nawtor, am: 05/03/2007 15:34
|