Hallo,
ich bin 61 Jahre und habe in Saarbrücken eine etwa 24 qm Wohnung (230 €) jetzt gekündigt um nach Hessen umzusiedeln.
Laut Bescheid 2006 der ARGE SB über die Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des lebensunterhaltes nach SGB II, stehen mir etwa 602 € zur Verfügung.
Im Berechnungsbogen sind 230 € für Unterkunft und Heizung anerkannt.
Die Regelleistung beträgt 345 € plus 25.56 € Mehrbedarf als Diabetiker.
Was muß man beachten, wer ist in der Gemeinde Bad Nauheim mein neuer Ansprechpartner?
Werden die Bescheide der ARGE Saarbrücken anerkannt?
Danke!
