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Bei Kündigung zur ARGE ??? vor 5 Jahren, 10 Monaten
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Hallo alle zusammen,
habe eine fristlose kündigung zum 01.08.2006 erhalten wegen eigenbedarf und verspäte mieteinzahlung muss ich mit dieser kündigung zur ARGE ????
wer bezahlt das alles ist das in so kurzer zeit in ordnung das man nur 14 tage zeit hat ??
vorab lieben herzlichen dank für eure antworten und mühe
liebe grüße an alle hier " Lady01"
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Lady01
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Re: Bei Kündigung zur ARGE ??? vor 5 Jahren, 10 Monaten
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Hi Lady01
ich hatte auf dein vorheriges Posting schon geantwortet:
Die Kündigung deiner Vermieterin ist nicht rechtswirksam!!!!
Sie gilt nicht.
Verspätete Mietzahlungen sind kein Grund zur Kündigung.
Auch der vorgeschobene Eigenbedarf gilt hier nicht.
Es gibt im Mietrecht keine Kündigungsfrist von weniger als 3 Wochen!
Bitte keine Panik und schalte einen Anwalt ein.
Gruß kittie
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Re: Bei Kündigung zur ARGE ??? vor 5 Jahren, 10 Monaten
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Hallo kittie,
danke für deine antwortich wollte doch nur wissen ob es sinn macht wenn ich morgen mit der kündigung zur arge gehe denn die müssen ja uch bescheid wissen
gruss heidi
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Lady01
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Re: Bei Kündigung zur ARGE ??? vor 5 Jahren, 10 Monaten
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danke ,für deine antwort weiss jemand ob wir wirklich in14 tagen ausziehen müssen ???
eventuell kennt sich jemand von euch im mietrecht ausdanke vorab für eure mühe und antworten
gruss heidi
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Lady01
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Re: Bei Kündigung zur ARGE ??? vor 5 Jahren, 10 Monaten
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hallo lady01!
erst einmal keine panik, drei monate kündigungsfrist sind schon einmal einzuhalten. nehmt euch am besten einen anwalt für mietrecht und lasst euch dort beraten.
geht zum amtsgericht und holt euch einen beratungsschein, mit dem geht ihr dann zu einem anwalt für mietrecht,oder eine andere möglichkeit die es noch gibt sind die örtlichen mietvereine, die euch auch sicher weiterhelfen können,gegen ein kleines entgeld.
laßt euch nicht unter druck setzen von eurem vermieter,
ihr müßt schon mal garnicht in 14 tagen ausziehen,so schnell schießen die preußen auch nicht,macht es am besten sowie beschrieben und dieses schnellstmöglich.
hoffe ihr habt erfolg
gruß frank;)
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Franky
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Re: Bei Kündigung zur ARGE ??? vor 5 Jahren, 10 Monaten
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Hallo,
also die Kündigung zum 01.08.2006 ist rechtsunwirksam !
Eine Außerordenliche/fristlose Kündigung § 543, Abs.2 Satz 3a BGB
... liegt nur vor wenn ihr auf zwei aufeinander folgenden Termine mit der Miete in Zahlungsverzug gekommen seit.(2 Monatsmieten Rückstand)
Nach § 568 BGB bedarf die Kündigung der schriftform, wenn dies nicht geschehen ist, ist dies hinfällig.
Eine Kündigung wegen Eigenbedarf § 573 Abs.2 Satz 2 BGB, ist möglich, jedoch nur unter Berücksichtigung der gesetzlichen Kündigungsfristen welche dir mein Kollege Franky bereits schrieb.
Mein Tipp:
lege umgehend unter Berufung auf den § 574 Abs. 1 Satz 1,2 BGB Widerspruch gegen die Kündigung beim Vermieter ein.
Nach § 574a Abs. 1 BGB kann der Mieter verlangen dass das Mietverhältnis so lange fortgesetzt wird, wie dies unter Berücksichtigung aller Umstände angemessen ist. Praktisch bis ihr eine angemessene neue Wohnung gefunden habt.
Wichtig: Auch der Widerspruch gegen die Kündigung bedarf der schriftform ( § 574 b BGB ) Einschreiben mit Rückschein ist am besten.
.......
Sollte es trotzdem zu Komplikationen mit dem Vermieter kommen so hättest du die Möglichkeit per einstweiliger Verfügung beim Amtsgericht, Kündigungsschutz zu erhalten.
Hast du weitere Fragen, so helfen wir dir gerne weiter ... also Kopf hoch es wird schon !!!
Liebe Grüße
Sabrina
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Sabrina
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